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bei Plüss Moto Sport

Impressum

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Moto Event AG und deren Veranstaltungen. Plüss Moto Sport und Discover the Bike sind Teile der Moto Event AG.

Stand 21.10.2019

1. GELTUNGSBEREICH

Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Moto Event AG (nachfolgend MEAG genannt) und dem Kunden. Vorbehalten bleiben abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.

2. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT (LEISTUNG), RÜCKTRITT DES VERANSTALTERS

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung von MEAG an den Kunden zustande.

Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs- und versicherungstechnischen Gründen bei 16 Jahren. Handelt es sich um einen minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis und die Präsenz vor Ort mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.

Der abschliessende Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich aufgelistet sind, sind nicht verfügbar. Anderslautende Abmachungen, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung. Falls nichts Anderes erwähnt ist, verstehen sich die Preise pro Person, in Euro. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin kalkuliert. 

MEAG kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen MEAG sind ausgeschlossen, ausser in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von MEAG oder seiner Erfüllungsgehilfen. MEAG haftet nicht für den Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte Witterungsbedingungen o.ä. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermässigung der Teilnahmegebühr.

MOTO EVENT AG behält sich vor, Programme oder einzelne Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. MEAG behält sich auch vor, Veranstaltungen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt, kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw., aber auch bei schweren Unfällen von Kunden. MEAG bemüht sich, solche Änderungen so rasch als möglich mitzuteilen. In diesen Fällen haftet MEAG nicht.

Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen, z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treibstoffzuschläge), Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden baldmöglichst mitgeteilt, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem Veranstaltungstermin.

3. ZAHLUNGSFRISTEN UND ZAHLUNGSARTEN

Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen unterliegen folgender Fälligkeit: 

– 10 Tage nach Anmeldung

Erfolgt die Anmeldung in weniger als 10 Tag vor der Veranstaltung, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.

Überweisung:

Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen fristgerecht auf eines der Konten von MEAG.

Barzahlung: 
Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie entweder verbindlich mit MEAG vereinbart wurden oder wenn diese zum Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen.

Bei einer Anmeldung erst am Veranstaltungsort hat der Teilnehmer zusätzlich zur Teilnahmegebühr und den Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20.00 zu entrichten.

Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält MEAG sich vor, die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag zurückzutreten.

4. STORNIERUNG

Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten, sofern in der Ausschreibung der Veranstaltungen nichts anderes vereinbart oder ausgeschrieben wurde.

Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem Fall schriftlich oder per E-Mail an die MOTO EVENT AG (anmeldung@pmotosport.com), zu richten. Eine Stornierung erreicht erst dann seine Gültigkeit, wenn der Teilnehmer von MEAG eine entsprechende schriftliche Bestätigung erhält.

Tritt der Kunde von einem gebuchten Renn-oder Fahrertraining zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:

    bis 10 Tage nach der Buchung keine Rücktrittskosten, sofern der Event ab Anmeldedatum noch mehr als 25 Tage in der Zukunft liegt.

    bis 15 Tage vor der Veranstaltung, 60 Euro Rücktrittskosten, der Rest wird dem Kunden für einen anderen Event bei der Moto Event AG – Plüss Moto Sport / Discover the Bike gutgeschrieben.

    ab dem 14. Tag und bei Nichterscheinen, 100% des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.

Tritt der Kunde von einer Reiseveranstaltung zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:

    bis 10 Tage nach der Buchung keine Rücktrittskosten

    bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20% des Reisepreises

    ab dem 29. vor der Veranstaltung, wird der volle Reisepreis fällig

Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer, fallen für die administrativen Aufwände 30 Euro an, der Rest wird dem Kunden für einen anderen Event bei der Moto Event AG gutgeschrieben. Handelt es sich beim stornierenden Teilnehmer um einen solchen, der sich zum Stornierungszeitpunkt auf der Warteliste zu der angemeldeten Veranstaltung befand, entfallen die Stornogebühren.

5. VERSICHERUNG

Für die Veranstaltungen hat MOTO EVENT AG keine Versicherung abgeschlossen.

Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die eigene Verantwortung, Versicherungen für Personen- wie Sachschäden abzuschliessen.

MEAG empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht sowie eine REGA Mitgliedschaft.

Bei Renntrainings ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den Veranstaltungen von MEAG.

Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.

Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten, das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen einschliesslich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

Jeder Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Tourguide oder Instruktor folgt. Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den Wettbewerben entstehen.

Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter dafür, dass ausschliesslich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt. Sollte der Teilnehmer sein Fahrzeug Dritten überlassen, ist er alleine verantwortlich dass diese den Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter (MEAG) sowie auch den Haftungsverzicht des Streckenbetreibers vollständig ausfüllt und unterzeichnet.

MOTO EVENT AG übernimmt keine Gewähr für den Zustand der Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.

Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und Krankenversicherung) selbst verantwortlich.

MOTO EVENT AG als Veranstalter, ist von jeglicher Haftung befreit.

7. SCHUTZBEKLEIDUNG

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes o.ä. zu schützen.

Auf allen Veranstaltungen von MEAG ist geeignete Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Veranstaltungen, bei denen die Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:

    Geprüftem Integralhelm mit sauberem, unzerkratztem Visier.

    Rückenprotektor

    Lederkombi mit Protektoren (einteilig, zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)

    Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose muss gegeben sein)

    Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh – Ärmel muss gegeben sein)

Bei Trainings, die ausserhalb von Rennstrecken stattfinden (z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining) ist auch Textilbekleidung zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

8. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN

Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden. Es darf vom Fahrzeug selbst keine unmittelbare Gefährdung ausgehe. Das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

    Sämtliche Glasteile wie Blinker, Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen grossflächig mit undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.

    Das Bremslicht darf nicht aufleuchten

    Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.

    Das Motorrad darf kein Flüssigkeitsverlust aufweisen (Öl, Wasser, Bremsflüssigkeit).

    Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut sichtbar am Fahrzeug anzubringen.

Für den ordnungsgemässen technischen Zustand seines Fahrzeugs ist allein der Teilnehmer verantwortlich.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MOTO EVENT AG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

9. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG

Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein Verhalten nicht gefährdet werden. Das betrifft im Besonderen – aber nicht nur – die folgenden Punkte:

Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von MEAG sowie der Streckenbetreiber Folge zu leisten.

Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag Fahrverbot.

Im Training können verschieden schnelle Fahrer aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme geboten.

Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist strengstens untersagt.

MEAG bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und evtl. Besonderheiten informiert wird. Der Besuch ist obligatorisch.

Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist die MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages erfolgt in diesen Fällen nicht.

10. FOTOAUFNAHMEN

Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von MEAG angefertigten Bilder und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von MEAG. MEAG ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für MEAG gegenüber dem Kunden entstehen.

11. HAUSRECHT

Die MEAG behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren Begleitung) sowie Dritte bei Verstoss gegen die hier aufgeführten Bestimmungen oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.

Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MEAG untersagt. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.

12. DATENSCHUTZ

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vertrags mit MEAG werden von MEAG Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.

MEAG versichert, dass die personenbezogenen Daten des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass MEAG dazu gesetzlich verpflichtet wäre, der Streckenbetreiber dies einfordert oder der Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Die personenbezogenen Daten, die der Teilnehmer MEAG bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B. Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz und eigenen Marketingzwecken mit dem Teilnehmer verarbeitet.

Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie unwichtig geworden sein, kann die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten des Teilnehmers schriftlich bei MEAG eingefordert werden.

13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe kommt bzw. die Lücke ausfüllt.

Zahlungsort ist der Sitz der MOTO EVENT AG, Oberentfelden.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MOTO EVENT AG. 

Es gilt das Schweizer Recht. 

MOTO EVENT AG, Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden