Willkommen
bei Plüss Moto Sport
Impressum
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) der Moto Event AG und deren Veranstaltungen. Plüss
Moto Sport und Discover the Bike sind Teile der Moto Event AG.
Stand 21.10.2019
1. GELTUNGSBEREICH
Diese AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen Moto
Event AG (nachfolgend MEAG genannt) und dem Kunden. Vorbehalten bleiben
abweichende oder ergänzende Vereinbarungen, die der Schriftform bedürfen.
2. VERTRAGSSCHLUSS, VERTRAGSINHALT (LEISTUNG), RÜCKTRITT
DES VERANSTALTERS
Der Vertrag kommt durch die schriftliche
Teilnahmebestätigung von MEAG an den Kunden zustande.
Das Mindestalter für eine Teilnahme liegt aus haftungs-
und versicherungstechnischen Gründen bei 16 Jahren. Handelt es sich um einen
minderjährigen Teilnehmer, so ist das Einverständnis und die Präsenz vor Ort
mindestens eines Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich.
Der abschliessende Umfang der vertraglichen Leistungen
ergibt sich verbindlich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots für den
Veranstaltungszeitraum, sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der
Veranstaltungsbestätigung/Rechnung. Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich
aufgelistet sind, sind nicht verfügbar. Anderslautende Abmachungen, bedürfen
einer schriftlichen Bestätigung. Falls nichts Anderes erwähnt ist, verstehen
sich die Preise pro Person, in Euro. Nicht aufgeführte Einzelleistungen, die
der Kunde beim Vertragsabschluss oder während der Veranstaltung verlangt, sind
zusätzlich zu bezahlen. Der Preis wird auf das Veranstaltungsdatum hin
kalkuliert.
MEAG kann bei höherer Gewalt wie z.B. extremen
Wettersituationen, bei Absage des Rennstreckenbetreibers, bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl oder aus anderen wichtigen Gründen vom Vertrag
zurücktreten. In diesem Fall wird dem Teilnehmer die Teilnahmegebühr in voller
Höhe zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers gegen MEAG sind
ausgeschlossen, ausser in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhaltens von MEAG oder seiner Erfüllungsgehilfen. MEAG haftet nicht für den
Ausfall an Fahrtzeiten auf der Rennstrecke durch Sturz, durch sonstige
Fahrbeeinträchtigungen, durch Fahrzeugschäden oder durch schlechte
Witterungsbedingungen o.ä. In solchen Fällen hat der Teilnehmer keinen Anspruch
auf Erstattung oder Ermässigung der Teilnahmegebühr.
MOTO EVENT AG behält sich vor, Programme oder einzelne
Leistungen zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände es erfordern. MEAG behält
sich auch vor, Veranstaltungen aus Gründen, die ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten
liegen, abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, insbesondere bei höherer Gewalt,
kriegerischen Ereignissen, Unruhen, Streiks usw., aber auch bei schweren
Unfällen von Kunden. MEAG bemüht sich, solche Änderungen so rasch als möglich
mitzuteilen. In diesen Fällen haftet MEAG nicht.
Für den Fall, dass dem Veranstalter Mehrkosten entstehen,
z.B. durch Erhöhung der Transportkosten (z.B. Erhöhung Treibstoffzuschläge),
Wechselkursänderungen, neue Abgaben und Gebühren bleiben Preiserhöhungen
ausdrücklich vorbehalten. Allfällige Preiserhöhungen werden dem Kunden
baldmöglichst mitgeteilt, spätestens jedoch 3 Wochen vor dem
Veranstaltungstermin.
3. ZAHLUNGSFRISTEN UND ZAHLUNGSARTEN
Mit seiner verbindlichen Anmeldung verpflichtet sich der
Teilnehmer, die damit verbundene Teilnahmegebühr sowie eventuell gebuchte
Zusatzleistungen fristgerecht zu bezahlen. Der Teilnahmebetrag sowie die Kosten
für eventuell gebuchte Zusatzleistungen unterliegen folgender Fälligkeit:
– 10 Tage nach Anmeldung
Erfolgt die Anmeldung in weniger als 10 Tag vor der
Veranstaltung, ist der Teilnahmebetrag sofort zur Zahlung fällig.
Überweisung:
Der Teilnehmer überweist unaufgefordert den fälligen
Teilnahmebetrag sowie die Kosten für eventuell gebuchte Zusatzleistungen
fristgerecht auf eines der Konten von MEAG.
Barzahlung:
Barzahlungen werden nur dann akzeptiert, wenn Sie entweder
verbindlich mit MEAG vereinbart wurden oder wenn diese zum Zeitpunkt der
Anmeldung erfolgen.
Bei einer Anmeldung erst am Veranstaltungsort hat der
Teilnehmer zusätzlich zur Teilnahmegebühr und den Kosten für eventuell gebuchte
Zusatzleistungen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 20.00 zu entrichten.
Bei nicht fristgerechter Bezahlung behält MEAG sich vor,
die Anmeldung ohne weitere Zahlungsaufforderung zu stornieren bzw. vom Vertrag
zurückzutreten.
4. STORNIERUNG
Die folgenden Rücktrittsbedingungen gelten, sofern in der
Ausschreibung der Veranstaltungen nichts anderes vereinbart oder ausgeschrieben
wurde.
Die Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist in jedem
Fall schriftlich oder per E-Mail an die MOTO EVENT AG
(anmeldung@pmotosport.com), zu richten. Eine Stornierung erreicht erst dann
seine Gültigkeit, wenn der Teilnehmer von MEAG eine entsprechende schriftliche
Bestätigung erhält.
Tritt der Kunde von einem gebuchten Renn-oder
Fahrertraining zurück, so werden folgende Rücktrittskosten fällig:
bis 10 Tage nach der Buchung keine
Rücktrittskosten, sofern der Event ab Anmeldedatum noch mehr als 25 Tage in der
Zukunft liegt.
bis 15 Tage vor der Veranstaltung, 60 Euro
Rücktrittskosten, der Rest wird dem Kunden für einen anderen Event bei der Moto
Event AG – Plüss Moto Sport / Discover the Bike gutgeschrieben.
ab dem 14. Tag und bei Nichterscheinen, 100%
des Gesamtpreises der gebuchten Veranstaltung.
Tritt der Kunde von einer Reiseveranstaltung zurück, so
werden folgende Rücktrittskosten fällig:
bis 10 Tage nach der Buchung keine
Rücktrittskosten
bis 30 Tage vor der Veranstaltung 20% des
Reisepreises
ab dem 29. vor der Veranstaltung, wird der
volle Reisepreis fällig
Stellt der Teilnehmer einen Ersatzfahrer, fallen für die
administrativen Aufwände 30 Euro an, der Rest wird dem Kunden für einen anderen
Event bei der Moto Event AG gutgeschrieben. Handelt es sich beim stornierenden
Teilnehmer um einen solchen, der sich zum Stornierungszeitpunkt auf der
Warteliste zu der angemeldeten Veranstaltung befand, entfallen die
Stornogebühren.
5. VERSICHERUNG
Für die Veranstaltungen hat MOTO EVENT AG keine
Versicherung abgeschlossen.
Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer trägt die eigene
Verantwortung, Versicherungen für Personen- wie Sachschäden abzuschliessen.
MEAG empfiehlt den Abschluss einer Versicherung für
Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht sowie eine
REGA Mitgliedschaft.
Bei Renntrainings ist zu prüfen, ob bei der vorhandenen
Unfallversicherung solche Veranstaltungen eingeschlossen sind.
6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Teilnehmer beteiligt sich auf eigene Gefahr an den
Veranstaltungen von MEAG.
Der Teilnehmer trägt die alleinige zivil- und
strafrechtliche Verantwortung für alle von ihm oder durch das von ihm benutzte
Fahrzeug verursachten Schäden, soweit sich aus diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen nichts anderes ergibt.
Der Teilnehmer erklärt mit Abgabe seiner Anmeldung den
Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den
Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen den Veranstalter, die Streckenposten,
das medizinische Personal, die Rennstreckeneigentümer, Sponsoren, Renndienste
und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung
stehen einschliesslich deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.
Jeder Kunde ist für seine Fahrweise und Streckenwahl
selbst verantwortlich und haftbar, auch wenn er dem Tourguide oder Instruktor folgt.
Gegen die anderen Teilnehmer (Fahrer oder Mitfahrer), deren Helfer, die
Eigentümer bzw. Halter der anderen Fahrzeuge, verzichten die Teilnehmer auf
Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Training oder den
Wettbewerben entstehen.
Der Teilnehmer selbst haftet gegenüber dem Veranstalter
dafür, dass ausschliesslich er selbst das von ihm gemeldete Fahrzeug führt.
Sollte der Teilnehmer sein Fahrzeug Dritten überlassen, ist er alleine
verantwortlich dass diese den Haftungsverzicht gegenüber dem Veranstalter
(MEAG) sowie auch den Haftungsverzicht des Streckenbetreibers vollständig
ausfüllt und unterzeichnet.
MOTO EVENT AG übernimmt keine Gewähr für den Zustand der
Rennstrecke und der dazugehörigen Einrichtungen.
Der Teilnehmer ist für seinen ausreichenden
Versicherungsschutz (z.B. Unfall-, Haftpflicht-, ggf. Kfz- und
Krankenversicherung) selbst verantwortlich.
MOTO EVENT AG als Veranstalter, ist von jeglicher Haftung
befreit.
7. SCHUTZBEKLEIDUNG
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer ist verpflichtet,
sich durch optimale Schutzbekleidung vor den Folgen eines Sturzes o.ä. zu
schützen.
Auf allen Veranstaltungen von MEAG ist geeignete
Schutzbekleidung verbindlich vorgeschrieben; für Veranstaltungen, bei denen die
Teilnehmer eine Rennstrecke befahren muss diese bestehen aus:
Geprüftem Integralhelm mit sauberem,
unzerkratztem Visier.
Rückenprotektor
Lederkombi mit Protektoren (einteilig,
zweiteilige Kombi muss mittels Reissverschluss verbunden sein)
Motorradstiefel (Überlappung Stiefel – Hose
muss gegeben sein)
Motorradhandschuhe (Überlappung Handschuh –
Ärmel muss gegeben sein)
Bei Trainings, die ausserhalb von Rennstrecken stattfinden
(z.B. Fahrsicherheitstraining, Schräglagentraining) ist auch Textilbekleidung
zulässig, insofern diese über Protektoren verfügt.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung
der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung
berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung
auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages
erfolgt in diesen Fällen nicht.
8. TECHNISCHE BESTIMMUNGEN
Grundsätzlich gilt: das eingesetzte Fahrzeug muss sich in
einwandfreiem, betriebssicherem Zustand befinden. Es darf vom Fahrzeug selbst
keine unmittelbare Gefährdung ausgehe. Das betrifft im Besonderen – aber nicht
nur – die folgenden Punkte:
Sämtliche Glasteile wie Blinker,
Scheinwerfer sowie Rück- und Bremslichter müssen grossflächig mit
undurchsichtigem Klebeband abgedeckt werden.
Das Bremslicht darf nicht aufleuchten
Das Fahrgeräusch darf den jeweils für die
Rennstrecke geltenden Grenzwert nicht überschreiten.
Das Motorrad darf kein Flüssigkeitsverlust
aufweisen (Öl, Wasser, Bremsflüssigkeit).
Die zugeteilte Startnummer ist von vorne gut
sichtbar am Fahrzeug anzubringen.
Für den ordnungsgemässen technischen Zustand seines Fahrzeugs
ist allein der Teilnehmer verantwortlich.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung
der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist MOTO EVENT AG ohne weitere
Vorwarnung berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung
auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages
erfolgt in diesen Fällen nicht.
9. VERHALTEN WÄHREND DER VERANSTALTUNG
Grundsätzlich gilt: jeder Teilnehmer muss sich während der
gesamten Veranstaltung so verhalten, dass andere Teilnehmer durch sein
Verhalten nicht gefährdet werden. Das betrifft im Besonderen – aber nicht nur –
die folgenden Punkte:
Während der gesamten Dauer der Veranstaltung hat der
Teilnehmer den Anweisungen der Mitarbeiter von MEAG sowie der Streckenbetreiber
Folge zu leisten.
Während der gesamten Veranstaltung gilt absolutes
Alkoholverbot (0,0 Promille). Bei Genuss von Alkohol, Drogen oder die
Fahrtüchtigkeit beeinträchtigenden Medikamenten gilt für den ganzen Tag
Fahrverbot.
Im Training können verschieden schnelle Fahrer
aufeinandertreffen, daher ist besondere Vorsicht und gegenseitige
Rücksichtnahme geboten.
Anhalten auf der Strecke – gleich aus welchem Grund – ist
strengstens untersagt.
MEAG bietet auf jeder Veranstaltung mindestens eine
Fahrerbesprechung an, bei der über die gültigen Regeln, den Tagesablauf und
evtl. Besonderheiten informiert wird. Der Besuch ist obligatorisch.
Das Befolgen dieser Grundregeln ist für die Gewährleistung
der Sicherheit unerlässlich. Bei Verstössen ist die MEAG ohne weitere Vorwarnung
berechtigt, den Teilnehmer von der Teilnahme an der Veranstaltung
auszuschliessen. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des Teilnahmebetrages
erfolgt in diesen Fällen nicht.
10. FOTOAUFNAHMEN
Die auf den Veranstaltungen von Vertretern von MEAG angefertigten
Bilder und Videos sind urheberrechtliches Eigentum von MEAG. MEAG ist
berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Kunde
darauf zu erkennen ist, ohne dass dafür Kosten für MEAG gegenüber dem Kunden
entstehen.
11. HAUSRECHT
Die MEAG behält sich vor, auch ohne vorherige Verwarnung
von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen, und Besucher, Teilnehmer (oder deren
Begleitung) sowie Dritte bei Verstoss gegen die hier aufgeführten Bestimmungen
oder durch sonstiges, nicht akzeptables Verhalten des Platzes zu verweisen.
Gewerbliche Verkäufe am Veranstaltungsort, gleich durch
wen, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von MEAG untersagt. Bei
Verstössen ist MEAG ohne weitere Vorwarnung berechtigt, einen Platzverweis
auszusprechen. Ein zuwiderhandelnder Teilnehmer kann ohne vorherige Warnung von
der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung oder Ermässigung des
Teilnahmebetrags erfolgt in diesen Fällen nicht.
12. DATENSCHUTZ
Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung
eines Vertrags mit MEAG werden von MEAG Daten im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mit der Teilnahme an der
Veranstaltung erklärt der Teilnehmer hierzu seine Einwilligung.
MEAG versichert, dass die personenbezogenen Daten des
Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben werden, es sei denn, dass MEAG dazu
gesetzlich verpflichtet wäre, der Streckenbetreiber dies einfordert oder der
Teilnehmer vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Die personenbezogenen Daten,
die der Teilnehmer MEAG bei einer Anmeldung oder per E-Mail mitteilt (z.B.
Name, Kontaktdaten) werden nur zu Korrespondenz und eigenen Marketingzwecken
mit dem Teilnehmer verarbeitet.
Sollte der Teilnehmer mit der Speicherung seiner
personenbezogenen Daten nicht mehr einverstanden sein oder sollten sie
unwichtig geworden sein, kann die Löschung, Korrektur oder Sperrung der Daten
des Teilnehmers schriftlich bei MEAG eingefordert werden.
13. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Soweit nicht durch die vorstehenden Bedingungen alle
Umstände geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle früher
veröffentlichten Geschäftsbedingungen werden durch die vorliegende Version
ersetzt und verlieren damit ihre Rechtswirksamkeit. Sollte eine oder mehrere
Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ungültig werden oder eine Lücke
aufweisen, so werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die
Vertragsparteien sind in diesem Fall verpflichtet, die ungültige Bestimmung
durch eine solche zu ersetzen, die der ungültigen wirtschaftlich möglichst nahe
kommt bzw. die Lücke ausfüllt.
Zahlungsort ist der Sitz der MOTO EVENT AG, Oberentfelden.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz der MOTO
EVENT AG.
Es gilt das Schweizer Recht.
MOTO EVENT AG, Ausserfeldstrasse 20, 5036 Oberentfelden